01.03.2019
Auf diese Begrifflichkeiten stoßen wir ausschließlich im Rahmen der funktionalen Sicherheit elektronischer Komponenten. Wir stoßen immer dann darauf, wenn es um die Verbesserung bestehender Sicherheitstechnik geht, bei der Instandsetzung oder Modernisierung (Retrofit).
Wir erläutern regelmäßig im Kundengespräch, wann man von bewährten Bauteilen/Betriebsbewährtheit sprechen kann, welche Voraussetzungen notwendig sind.
Wie auch zu allen anderen Fällen, wenn es um die Sicherheit von Maschinen und Anlagen geht, gibt es auch in diesem Fall die passenden Normen, die Auskunft dazu geben. Sehr stark jedoch durch Anwendung und Anwender beeinflusst, existieren verschiedene Ansätze und Definitionen. Nachstehend möchten wir Ihnen einen Auszug bestehender Normen präsentieren, um die richtige und vollständige Begründung formulieren zu können.
Weil: Nur der, der das bewährte Bauteil gerade verwendet, es eingebaut hat, ist in der Lage und berechtigt, darüber zu entscheiden. Kein Hersteller elektrischer/elektronischer Komponenten, stellt Ihnen die Betriebsbewährtheit aus.
Es beginnt in der IEC 61508 (DIN EN 61508) – die Grundnorm als Basis für die gesamten elektrischen und elektronischen Sicherheitsnormierungen. Aus dieser Norm sind unter anderem die DIN EN 61511 für die Prozessindustrie, die DIN EN ISO 13849/DIN EN 62061 für den Maschinenbau und die DIN EN 50156 für den Bereich Druckgeräte entstanden.
In der DIN EN 61511 (2005-05) heißt es:
„Eine Komponente ist betriebsbewährt, wenn eine entsprechend dokumentierte Untersuchung ergeben hat, dass Nachweise aus früheren Einsätzen belegen, dass die Komponente für den Einsatz in einem sicherheitstechnischen System geeignet ist.“
Die dokumentierten Untersuchungen dazu, die sogenannten Felderfahrungen laut DIN EN 61508, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
– unveränderte Spezifikation
– keine oder nur unbedeutende erkannte/unerkannte Fehler
– 10 Systeme in verschiedenen Anwendungen
– 100.000 Betriebsstunden und mindestens ein Jahr Betriebsaufzeichnungen
Die konkreten Kriterien für die Betriebsbewährtheit sind dabei in den verschiedenen Branchen nicht exakt gleich definiert. Nach der DIN EN 61511 beispielsweise, werden in der Prozessindustrie unter Einbeziehung aller betrachteten Geräte mindestens 30 Mio. Stunden Betriebszeit vorausgesetzt. Im Bereich des Maschinenbaus dagegen werden Bauteile oder Komponenten als betriebsbewährt angesehen, wenn zehn Systeme in unterschiedlichen Anwendungen während 10.000
Betriebsstunden oder wenigstens einem Jahr Betriebsdauer keine sicherheitsrelevanten Fehlfunktionen gezeigt haben.
Neben der IEC 61511 behandelt auch die Namur-Empfehlung NE 93 die Kriterien für die Betriebsbewährtheit.
An dieser Stelle ist es für die meisten Verwender unmöglich, eine lückenlose Aufzeichnung vorzulegen bzw. es wurde keine entsprechende Betriebsaufzeichnung vorgenommen.
Ergebnis = eine Betriebsbewährtheit vorhandener Komponenten kann nicht nachgewiesen werden = Ersatz durch neue Komponenten.
Unsere Leistung dazu:
– Normenrecherche zum Produkt bzw. zur Anwendung
– Durchführung der Risikobeurteilung bzw. Gefährdungsanalyse
– Berechnung und Auslegung der Sicherheitskreise (SIL oder PL)
– Erstellung der notwendigen Abschaltmatrix
– Vorbereitung zur Abnahme durch die Benannte Stelle
Autor:
Mario Haake
Co-Founder IFAN