CE-Koordinator für Maschinen- und Anlagensicherheit

Ziele und Gewinn

Ausbildung zum CE-Koordinator im Bereich Maschinen- und Anlagensicherheit: Maschinen- und Anlagenhersteller, sowie Betreiber, müssen eine Reihe von Europäischen Richtlinien und Verordnung anwenden. Jede dieser Richtlinien und Verordnungen verlangen eine Nachweispflicht vom Anwender. Um diese Nachweispflicht rechtskonform vorhalten zu können, benötigt es einen
CE-Koordinator. In dieser Ausbildung werden die Inhalte und Anwendung der Richtlinien und Verordnungen für den Bereich Maschinen- und Anlagensicherheit gelehrt.

Sie werden in der Ausbildung gezielt auf relevante Aufgaben als CE-Koordinator vorbereitet, durch aktives Arbeiten mit Sicherheitsnormen und das Erstellen einer Risikobeurteilung. Dadurch können Sie erfolgreich und fach- und abteilungsübergreifend an der Zielsetzung, sichere und rechtskonforme Produkte und Leistungen zu erbringen, mitwirken.

Unsere Ausbildung vermittelt dabei nicht nur grundlegendes Fachwissen und das Verständnis für die rechtlichen Zusammenhänge, sondern bereitet Sie als angehenden CE-Koordinator vor allem auf Organisations- und Prozessmanagementaufgaben vor. Sie werden in die Lage versetzt, maßgeblich daran mitzuwirken, dass sichere und rechtskonforme Maschinen und Anlagen entstehen und betrieben werden.

Inhalt

Grundlagen, Einführung in das Thema

  • Abgrenzung zwischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Betriebssicherheitsverordnung
  • Verantwortlichkeiten bei der Vergabe des CE-Kennzeichens
  • Aufgaben des CE-Koordinators
  • Harmonisierte Normen
  • Marktaufsicht

Umsetzung im Unternehmen

  • Dokumentationsbevollmächtigter
  • Dokumentation der europäischen Richtlinien
  • Lasten- und Pflichtenhefte, Kennzeichnung von Produkten
  • Risikobeurteilung, Konformitätsbewertungsverfahren
  • Unvollständige, Gesamtheit von Maschinen/Altmaschinen
  • Inverkehrbringen von Maschinen

Überblick europäische und nationale Rechtsgrundlagen

  • Europäische Richtlinien und Produktsicherheitsgesetz
  • Aktuelle Rechtsentwicklungen der CE-Kennzeichnung

Haftung bei Verstößen gegen das CE-/Produktsicherheitsrecht

  • Haftung des Unternehmens und der Handelnden persönlich
  • Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung von Haftungsrisiken

Strafrechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das CE-/Produktsicherheitsrecht

  • Organisationspflichten der Geschäftsführung und der übrigen verantwortlichen Leitungskräfte

Technische Unterlagen

  • Risikobeurteilung
  • Nachweisdokumentation
  • Betriebsanleitung
  • Konformitätserklärung

 

Zielgruppe

Personen aus der Unternehmensführung, Führungskräfte aus Entwicklung, Technik, Konstruktion und Instandhaltung sowie CE-verantwortliche Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens; grundlegende Kenntnisse über Normen, Richtlinien, Verordnungen sind von Vorteil.

Voraussetzungen

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Hinweise

Dieses Seminar kann Inhouse durchgeführt werden, an einem bestehenden Projekt oder ein zukünftiges Projekt. Ziel ist es dabei, ein echtes, auf das Projekt bezogen Ergebnis zu erzielen.
Die Teilnehmerzahl sollte auf max. 10 begrenzt sein.
Inhouseseminar: 5.900,00 €/netto, zzgl. Reise- und Übernachtungskosten

Seminar Möglichkeiten

Präsenz
Webinar
Inhouse

Teilnehmer Anzahl und Dauer

Ab 5 Personen an 4 Werktagen

Teilnahmegebühr

2.140,00 €/netto