Ziele und Gewinn
Mit Veröffentlichung der Maschinenverordnung im Jahr 2024, begann die Übergansfrist für Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen, sich mit den Inhalten der Maschinenverordnung und deren Bedeutung auseinanderzusetzen.
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, welche Änderungen und Neuerungen sich mit der Maschinenverordnung ergeben werden.
Inhalt ist es, sich mit den Forderungen zu künstlicher Intelligenz zu befassen und des maschinellen Lernens. Wir werden die Frage beantworten: „Kann die künstliche Intelligenz Sicherheitsfunktionen gewährleisten?“ und „Was sind Sicherheitsbauteile mit selbstentwickelndem Verhalten?“
Was sind die Wirtschaftsakteure und welche Rechte und Pflichten kommen auf Hersteller, Einführer und Händler zu. Die neue Maschinenverordnung enthält vielen Neues aber auch altbewährtes.
Jeder Teilnehmer wird am Ende des Tages mit der Gewissheit nach Hause gehen, welche Bedeutung und Auswirkung diese Maschinenverordnung auf seine Tätigkeiten haben wird und was nötig sein wird, die neue Verordnung im Tagesgeschäft zu integrieren.
Inhalt
- Gegenüberstellung Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Maschinenprodukteverordnung 2023/1230
- Erklärungen zu den Neuerungen und was sie bedeuten
- Richtlinien und Normen zur Maschinenverordnung
- Rechte und Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Abgrenzung Konformitätserklärung zu Einbauerklärung
- Risikobeurteilung
- Anforderungen an Schutzeinrichtungen
- Betriebsanleitung und Technische Dokumentation
- Montageanleitung für unvollständige Maschinen
- CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Zielgruppe
Diese Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an Hersteller und Betreiber von Maschinen und Anlagen. Speziell an Führungskräfte, wie Projektleitung und Konstruktionsleitung, sowie an den Automatisierer, Programmierer und Elektriker die für die Ausrüstung der Maschinen und Anlagen verantwortlichen Mitarbeiter.
Verantwortliche Mitarbeiter aus Bereichen wie z. B.: – Projektleitung, Entwicklung, Konstruktion für Maschinen mit elektrischen, elektronischen, hydraulischen oder pneumatischen Komponenten, Fertigung und Produktion, Technische Dokumentation, Qualitätsmanagement, Verifikation und Validierung, Instandhaltung und Arbeitsmittelbeschaffung, Arbeits- und Betriebssicherheit.
Voraussetzungen
Teilnehmer sollten Tätigkeiten und Erfahrungen aus dem Bereich Maschinen- und Anlagenbau und Risikobeurteilung haben. Dieses Seminar ist für Personen ausgelegt, die bereits Berührungspunkte mit der Maschinenrichtlinie hatten.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Hinweise
Dieses Seminar kann Inhouse durchgeführt werden, an einem bestehenden Projekt oder ein zukünftiges Projekt. Ziel ist es dabei, ein echtes, auf das Projekt bezogen Ergebnis zu erzielen.
Die Teilnehmerzahl sollte auf max. 10 begrenzt sein.
Inhouseseminar: 1.900,00 €/netto, zzgl. Reise- und Übernachtungskosten.
Seminar Möglichkeiten
Präsenz
Webinar
Inhouse
Teilnehmer Anzahl und Dauer
ab 5 Personen an 2 Werktagen
Teilnahmegebühr
610,00 €/netto