DIN EN 131511 (2022-03) Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel

Diese Norm ist harmonisiert zur Maschinenrichtlinie, ist als Typ-C-Norm gelistet. Dieses Regelwerk ist immer anzuwenden, wenn es um den Art. 2 der Maschinenrichtlinie geht, doch der Absatz d) Lastaufnahmemittel.

Dieses Regelwerk beinhaltet ebenfalls den Nachweis der statischen Festigkeit, die elastische Festigkeit und den Nachweis der Ermüdungsfestigkeit.

Wie bereits angekündigt, beinhaltet dieser Nachfolger der Ausgabe 2009, erhebliche Änderungen – allein die Anzahl der Seiten hat sich verdoppelt.
Wichtigste Änderungen sind die Listen der signifikanten Gefährdungen, die für jedes Lastaufnahmemittel erstellt wurde. Lastaufnahmemittel sind nach diesem Regelwerk Blechklemmen, Vakuumheber, Lasthebemagnete, C-Haken, Lasthaken, Traversen und Klemmen. Die neu verfassten Anhänge dieses Regelwerk ist, beschreiben diese Nachweisverfahren ausführlich.

Die Übereinstimmung mit allen Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen muss in einem, wie in dieser Norm geschriebenen Verfahren, festgestellt werden. In Tabelle 9 werden die anzuwendenden Prüfverfahren zur Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen festgelegt. Diese Festlegung bezieht sich auf jedes einzelne der oben genannten Lastaufnahmemittel.

Als Beispiel für einen Nachweisverfahren, möchten wir hier das Verfahren für Traversen (Anhang E) kurz beschreiben:
Das Lastaufnahmemittel muss durch seine Aufhängepunkte und Anschlagpunkte so belastet werden, dass die Kraftlinien durch diese Punkte dieselben sind wie in Betrieb. Die Prüfkraft oder Prüflast plus/minus 2 % muss störungsfrei für die Dauer von mindestens 1 Minute aufgebracht werden.

Unser Fazit:

Jedes Unternehmen, die Lasten heben müssen oder Hersteller von Lastaufnahmemittel, müssen diesen Inhalt, inklusiv Prüfverfahren/Nachweis erbringen und das Lastaufnahmemittel mit der erforderlichen CE-Kennzeichnung versehen.

Unsere Leistung dazu:

  1. Normenrecherche zum Produkt und zum Prozess
  2. Durchführung der Risikobeurteilung
  3. Beratung in der Umsetzung der Normeninhalte
  4. Erstellung des Sicherheitskonzeptes
  5. Korrespondenz mit der notifizierten Stelle
  6. Durchsetzung der Ergebnisse