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Basisnorm DIN EN ISO 7010 – Veröffentlichung neuer Symbole

DIN EN ISO 13854 (2020-01)
Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen.

Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen

DIN EN ISO 13854 (2020-01)
Sicherheit von Maschinen – Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen.

DIN EN 131511 (2022-03) Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel

Diese Norm ist harmonisiert zur Maschinenrichtlinie, ist als Typ-C-Norm gelistet. Dieses Regelwerk ist immer anzuwenden, wenn es um den Art. 2 der Maschinenrichtlinie geht, doch der Absatz d) Lastaufnahmemittel.

Dieses Regelwerk beinhaltet ebenfalls den Nachweis der statischen Festigkeit, die elastische Festigkeit und den Nachweis der Ermüdungsfestigkeit.

Wie bereits angekündigt, beinhaltet dieser Nachfolger der Ausgabe 2009, erhebliche Änderungen – allein die Anzahl der Seiten hat sich verdoppelt.
Wichtigste Änderungen sind die Listen der signifikanten Gefährdungen, die für jedes Lastaufnahmemittel erstellt wurde. Lastaufnahmemittel sind nach diesem Regelwerk Blechklemmen, Vakuumheber, Lasthebemagnete, C-Haken, Lasthaken, Traversen und Klemmen. Die neu verfassten Anhänge dieses Regelwerk ist, beschreiben diese Nachweisverfahren ausführlich.

Die Übereinstimmung mit allen Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen muss in einem, wie in dieser Norm geschriebenen Verfahren, festgestellt werden. In Tabelle 9 werden die anzuwendenden Prüfverfahren zur Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen festgelegt. Diese Festlegung bezieht sich auf jedes einzelne der oben genannten Lastaufnahmemittel.

Als Beispiel für einen Nachweisverfahren, möchten wir hier das Verfahren für Traversen (Anhang E) kurz beschreiben:
Das Lastaufnahmemittel muss durch seine Aufhängepunkte und Anschlagpunkte so belastet werden, dass die Kraftlinien durch diese Punkte dieselben sind wie in Betrieb. Die Prüfkraft oder Prüflast plus/minus 2 % muss störungsfrei für die Dauer von mindestens 1 Minute aufgebracht werden.

Unser Fazit:

Jedes Unternehmen, die Lasten heben müssen oder Hersteller von Lastaufnahmemittel, müssen diesen Inhalt, inklusiv Prüfverfahren/Nachweis erbringen und das Lastaufnahmemittel mit der erforderlichen CE-Kennzeichnung versehen.

Unsere Leistung dazu:

  1. Normenrecherche zum Produkt und zum Prozess
  2. Durchführung der Risikobeurteilung
  3. Beratung in der Umsetzung der Normeninhalte
  4. Erstellung des Sicherheitskonzeptes
  5. Korrespondenz mit der notifizierten Stelle
  6. Durchsetzung der Ergebnisse

Die wichtigsten Neuheiten der Maschinenverordnung

Wie angekündigt, die wichtigsten Neuheiten der Maschinenverordnung

Das Thema Software ist in der noch gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eher weniger berücksichtigt worden. Das Inverkehrbrinen von Maschinen und Anlagen ohne installierte Software, qualifizierte dieses Produkt zu einer unvollständigen Maschine, also ohne CE-Kennzeichnung. In der Maschinenverordnung wurde dies ausgebessert und die Definitionen aeiner Maschine um einen Buchstaben erweitert. Dort heißt es nun in Artikel 3 Buchstabe (f):

              (f) eine Gesamtheit im Sinne der Buchstaben a, b, c, d und e, bei der lediglich das Aufspielen einer für die spezifische Anwendung der Maschine bestimmten Software fehlt;

Ebenso wurde die Begrifflichkeit eines Sicherheitsbauteiles präzisiert, die auf den fehlenden Anspruch auf die Software ausgelegt bzw. angepasst wurde. So heißt es in nun in Artikel 3 Ziffer (3):

„Sicherheitskomponente“ bezeichnet eine physische oder digitale Komponente, einschließlich Software, einer Maschine, die der Wahrnehmung einer Sicherheitsfunktion dient und gesondert in Verkehr gebracht wird, dessen Ausfall oder Fehlfunktion die Sicherheit von Personen gefährdet, die aber für den Betrieb der Maschine nicht erforderlich ist oder durch normale Komponenten ersetzt werden kann, um den Betrieb der Maschine zu gewährleisten;

Die Definition eienr unvollständihgen Maschine wurde selbst für den Laien verständlich beschrieben – vielen Dank.

In Artikel 3 Ziffer (10) heißt es jetzt:

„unvollständige Maschine“ bezeichnet eine Gesamtheit, die eine Maschine darstellt, aber als solche nicht funktionsfähig ist, um eine bestimmte Anwendung zu erfüllen, und die nur dazu bestimmt ist, in eine Maschine oder eine andere unvollständige Maschine oder Anlage eingebaut oder mit ihr zusammengesetzt zu werden und so ein Maschinenprodukt zu bilden;

All in One

Diese neue Maschinenverordnung ist rundum deutlich konkreter und verständlicher verfasst, als die bestehende Maschinenrichtlinie. Für den Anwender ist es einfacher geworden und vielleicht greift der eine oder andere nun doch ein Mal zu und liest diese Maschinenverordnung komplett durch.

Gern helfen wir bei der Umsetzung und dem Einbringen der neuen Anforderungen an bestehende Produkte oder Prozesse. Die Änderungen in dieser Verordnung sind teilweise recht umfangreich, die mehr oder weniger zutreffen – also ertmal nichts Neues. Das Wichtigste ist, dass die Nachweisführung zur Erstellung der Software, zur Dokumentation der Software und zur Validierung der Software, einen beträchtlichen Sprung gemacht haben. Hier werden sich einige Regelwerke erneuern, die die Anforderungen daran beschreiben werden. Es wird also nicht langweilig.

WIR SIND DABEI – BVMW

Die überarbeitete Version DIN EN 60204-1

– der Vergleich mit dem Vorgänger