Entwurf DIN EN 50156-1 (2023-02) Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen und zugehörige Einrichtungen – Teil 1: Bestimmungen für die Anwendungsplanung und Errichtung
Diese Norm gilt für die Anwendungsplanung und die Errichtung von elektrischen Ausrüstungen, Regelkreisen und sicherheitsbezogenen Systemen für Feuerungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, sowie für die dazugehörigen Einrichtungen. Sie legt Anforderungen fest, um die Betriebsbedingungen der Feuerungsanlagen einzuhalten, die Gefahren der Verbrennung zu verringern und die beheizten Systeme vor Schäden zu schützen.

Für jede Feuerungsanlage einschließlich der Hilfsanlagen, beheizten Systeme, des Steuerungssystems und des sicherheitsbezogenen Systems muss eine Gefahren- und Risikoanalyse unter Verwendung der Informationen durchgeführt werden. Für Kesselanlagen im Sinne von EN 12952 und EN 12953 richtet sich die Gefahrenanalyse für auf diesen Normen basierende Feuerungsanlagen nach den Teilen EN 12952.
Die Zielsetzungen dieses Abschnitts sind:
- Bestimmung der Gefahren und gefährlichen Vorfälle im Zusammenhang mit der Feuerungsanlage, ihren Hilfsanlagen, dem beheizten System und der Leittechnik (in allen Betriebsarten) für alle bei vernünftiger Betrachtungsweise voraussehbaren Umstände einschließlich Fehlerzustand und Missbrauch;
- Bestimmung der Abfolge von Ereignissen, die zu dem gefährlichen Vorfall führen;
- Bestimmung der Prozessrisiken, die mit dem gefährlichen Vorfall in Zusammenhang stehen;
- Bestimmung jedweder Anforderungen für die Risikominderung;
- Bestimmung der erforderlichen Sicherheitsfunktionen zur Erreichung der erforderlichen Risikominderung;
- Bestimmung des erforderlichen Sicherheits-Integritätslevels der jeder einzelnen Sicherheitsfunktionen (SIL);
- Bestimmung der im sicherheitsbezogenen System umzusetzenden Sicherheitsfunktionen
Beispiel einer 2oo3 Konfiguration:

Unser Fazit:
Für Hersteller und Betreiber eine der wichtigsten Regelwerke. Die benannte Stelle bewertet die Ausführungen der funktionalen Sicherheiten nach diesem Regelwerk.