04.04.2019
Neben den bekannten Europäischen Richtlinien (Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, usw.) und den zugehörigen harmonisierten Normen, die maßgeblich für die Herstellung von Produkten anzuwenden sind, ist ebenso der Arbeitsschutz auf Europäischer Ebene einheitlich geregelt.
Die Richtlinie 2009/104/EG Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, vom 16.September 2009, ist inhaltlich verpflichtend durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen.
In Deutschland wird dies durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sichergestellt.
Bereitstellung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), werden diese Anforderungen veröffentlicht. Die TRBS stellen die Mindestanforderungen an Arbeitsmittel dar, soweit sie nicht durch harmonisierte europäische Richtlinien geregelt sind.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Verband, bestehend aus den gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Unfallkassen.
DGUV Vorschriften ist ein autonomes (unabhängig) Recht – zunächst als Empfehlung anzusehen, ohne verpflichtenden Charakter. Für die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften, besteht allerdings die Abhängigkeit zur Einhaltung. Das bedeutet, dass sowohl staatliche Vorschriften als auch Vorschriften aus dem autonomen Arbeitsschutzrecht der Unfallversicherungsträger durch den Arbeitgeber zu beachten sind.
Fazit:
Die Wertigkeit der bestehenden Regeln zum Thema Arbeitsschutz, sind also mit der gleichen
Aufmerksamkeit zu beachten wie die der produktbezogenen Richtlinien und Normen.
An dieser Stelle ist es jedoch immer von Wichtigkeit, die Schnittstellen zu beachten, die Regelwerke nicht zu vermischen, gerade wenn es um die Anwendung der TRBS geht.
Grund dafür – TRBS und DGUV zitieren sehr oft Regelwerke aus der produktbezogenen „Ecke“ – das es nicht immer einfach macht.
Unsere Leistung dazu:
Die IFAN erstellt Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV, wir beraten inhaltlich und präzisieren die Anwendung zwischen Hersteller und Betreiber.
Die Erstberatung ist bei der IFAN immer kostenlos!
Autor:
Mario Haake
Co-Founder IFAN